Barrierefreiheit bei Videos

Barrierefreiheit bei Videos

Video ist das meist genutzte Content-Format und wird von Unternehmen und Institutionen in ihrer internen und externen Kommunikation vermehrt eingesetzt. Gleichzeitig legen immer mehr Video-Content-Anbieter Wert darauf, ihre digitalen Inhalte inklusiv und nutzbar für alle anzubieten. Das setzt voraus, einen Player einzubinden, der den Anforderungen der Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) entspricht.

Barrierefreiheit und das aktuelle Gesetz

Spätestens seit dem Inkrafttreten mehrerer europaweiter Richtlinien und nationaler Gesetze zur Barrierefreiheit rückt das Thema digitale Zugänglichkeit in den Vordergrund. Öffentliche Einrichtungen und gewerbliche Unternehmen müssen ihre Online-Angebote und Medieninhalte, für Menschen mit Behinderungen zugänglich machen.

In Deutschland sind öffentliche Stellen dazu verpflichtet, bei ihren Websites und Apps mindestens WCAG 2.1-Konformität auf Level AA herzustellen. Ein WCAG-2.1-konformer Video-Player erfüllt diese Anforderungen und macht eine inklusive Bereitstellung von Videoinhalten möglich.

Was bedeutet WCAG 2.1 für Video-Player?

Ein WCAG 2.1-konformer Video-Player muss besondere technische Anforderungen erfüllen: 

Alle Steuerungselemente des Videoplayers müssen barrierefrei sein. Das bedeutet, dass man den Player mit der Tastatur ansteuern können muss ohne die Nutzung einer Maus.

Der visuelle Fokus sollte dabei gut sichtbar sein. Schaltflächen, Symbole oder Texte müssen einen guten Kontrast aufweisen, um von Menschen mit Sehbeeinträchtigungen gut erkannt zu werden. Klare Fokus-Anzeige und intuitive Tastenkombinationen sind Pflicht.

Auch für Screen-Reader-Nutzer müssen alle identifizierbare Bedienelemente beschriftet sein. Der Video-Player sollte also als Video erkannt werden. Zudem müssen alle Bedienelemente so benannt sein, dass sie für eine sehbeeinträchtigte Person mit einem Screenreader verständlich (über Alternativtexte) ausgegeben werden. Wichtig für den Screenreader ist zudem, dass ein Video nicht automatisch abgespielt wird. Das Video würde sich mit der Ausgabe des Screenreaders überlagern.

Für die Audiodeskription sollte der Player ein AD-Bedienelement haben oder die Möglichkeit bieten, eine Tonspur mit Audiodeskription in den Spracheinstellungen zu aktivieren. Wenn der Player diese Möglichkeit nicht bietet, kann man alternativ die Audiodeskription über ein extra Video zur Verfügung stellen. Für Menschen mit Sehbehinderungen sind Audiodeskriptionen sehr wichtig, damit visuell relevante Szenen beschrieben werden.

Obwohl Untertitel auch in ein Video eingebrannt werden können, also dauerhaft sichtbar sind (open captions), sollte ein barrierefreier Player in der Lage sein, über ein Bedienelement Untertitel zuzuschalten. Diese Untertitel sollten anpassbar sein. Dazu gehört die Anpassung der Schriftgröße, Schriftfarbe und Schriftart sowie Anpassbarkeit der Deckkraft. Menschen mit Hörbehinderungen benötigen Untertitel, um gesprochene Inhalte und Geräusche nachverfolgen zu können. Ein Mehrwert bietet die automatisierte Übersetzung von Untertiteln. Sie helfen bei der Überwindung von Sprachbarrieren und unterstützen Sprachlernende beim Verständnis.

Betrieb auf verschiedenen Endgeräten: Barrierefreiheit bedeutet auch, dass ein Player auf Desktop-PCs, Laptops, Tablets und Smartphones gleichermaßen gut funktioniert. Eine flexible Skalierbarkeit und ein responsives Design stellen sicher, dass keine Einschränkungen auf den unterschiedlichen Geräten entstehen.

 

Accessibility Video-Player 2

 

Warum sollten Unternehmen und Institutionen einen WCAG-2.1-konformen Player verwenden?

Gesetzliche Anforderungen erfüllen: Viele öffentliche Institutionen müssen diese Richtlinien zwingend erfüllen, auch immer mehr Unternehmen werden zunehmend in die Pflicht genommen. 

Risikominimierung: Durch einen konformen Player sinkt das Risiko rechtlicher Konsequenzen. 

Größere Zielgruppen erreichen: Ein barrierefreies Angebot ist für alle nutzbar – inklusiv, benutzerfreundlich und oft auch SEO-freundlicher. 

Positive Außenwirkung: Ein inklusives digitales Angebot demonstriert soziale Verantwortung und stärkt den Ruf des Unternehmens. 

Vielseitigkeit & Zukunftssicherheit: WCAG 2.1 bildet einen Standard, der auch in kommenden Versionen als Grundlage dienen wird und so für eine nachhaltige digitale Strategie sorgt.

Typische Anwendungsfälle für die Nutzung barrierefreier Video-Player

Generell gilt, dass der Einsatz eines barrierefreien Video-Players immer sinnvoll ist, ganz unabhängig davon, welche Inhalte zu welchem Zweck übermittelt werden. Typische Anwendungsfälle bei gewerblichen Unternehmen und Institutionen sind: 

Unternehmenskommunikation, z. B. zur Ankündigung von Produkten, Services oder wichtige Unternehmensankündigungen über Webinare und Live-Video-Streams. 

Schulungs- und Trainingsvideos für Mitarbeiter, die auch Untertitel und Audiodeskriptionen benötigen.

Hochschulbildung, z. B. zur Veröffentlichung von Vorlesungsaufzeichnungen und Lernmaterialien an Universitäten und Fachhochschulen. Ein barrierefreier Player ermöglicht Studierenden mit Behinderung einen gleichwertigen Zugang. 

Behörden und öffentliche Einrichtungen nutzen barrierefreie Player, um Informationsvideos, Livestreams zu Sitzungen, Bürgerinformationen oder Erklärvideos zu behördlichen Prozessen bereitzustellen. Mit Untertiteln oder Audiodeskription werden diese Inhalte inklusiver.

Wie eine professionelle Video-Plattformen unterstützen kann

Wenn Video-Content regelmäßig veröffentlicht oder in großem Umfang gestreamt wird, ist es wichtig, alle Anforderungen der WCAG 2.1 zu berücksichtigen. Hier kommen professionelle Streaming-Anbieter wie die 3Q ins Spiel: 

Bereitstellung eines barrierefreien Players: Sie können auf Ihrer Webseite einen Video-Player nahtlos einbetten, der bereits die Grundanforderungen (z. B. Tastaturbedienbarkeit, Untertitel-Unterstützung, passende Farbkontraste) erfüllt. 

Zuverlässige Streaming-Infrastruktur: Eine performante Streaming-Plattform ist essenziell, um störungsfreie Live-Übertragungen oder On-Demand-Formate zu ermöglichen. 

Professionelle Beratung: von der Einbindung von Untertiteln und Übersetzung bis hin zur Gestaltung der Bedienelemente erhalten Sie kompetente Beratung. Erfahren Sie, wie Sie sowohl kleine Webinare als auch groß angelegte Streaming-Events barrierefrei gestalten und problemlos skalieren können. 

Fazit

Ein Video-Player, der den WCAG-Standards entspricht, ist heute ein Muss. Die rechtlichen Rahmenbedingungen und das wachsende Bewusstsein für Inklusion machen die Barrierefreiheit von Video-Content für öffentliche Institutionen wie für Unternehmen unabdingbar. Mit einem konformen Player schaffen Sie nicht nur Chancengleichheit für Menschen mit Einschränkungen, sondern steigern zugleich Ihre Reichweite und das positive Image Ihrer Organisation. Professionelle Streaming-Anbieter wie die 3Q übernehmen die technische Umsetzung und stellen sicher, dass Ihr Video-Content allen Menschen zugänglich gemacht wird.

 

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